1. Für durchgängige Wege: zeitnahe Lückenschlüsse im Radwegenetz
Es soll ein lückenloses, möglichst umwegfreies und sicheres Radwegenetz entstehen, das für hohes und wachsendes Radverkehrsaufkommen ausgelegt ist. Dieses Netz soll nicht auf Kosten der Flächen für den Fußverkehr und den ÖPNV entstehen, sondern prioritär durch Umwidmung von Flächen für Kfz-Parkplätze oder Kfz-Fahrspuren, ggf. auch zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs. Das Radwegenetz soll alle Stadtteile und wichtigen Orte des öffentlichen Lebens verbinden, 90% der Bürger*innen sollen es in maximal 200 Metern erreichen können.
Die Stadt soll eine durchgängige, verständliche und gut sichtbare Radwegweisung erstellen. Sie soll ab 2022 regelmäßig, möglichst vierteljährlich aktualisierte Radwegeinformationen online zur Verfügung stellen, z.B. in Open Streetmap.
2. Für mehr Platz: breite, hochwertige Radwege an Hauptverkehrsstraßen
An allen gemeindlichen Hauptverkehrsstraßen sollen Radwege mit einem durchgängig gut befahrbaren und rot gefärbten Belag entstehen, vorzugsweise als Einrichtungsradwege mit einer Regelbreite von 2,30 m, mindestens aber 1,50 m (Zweirichtungsradweg: 4 m/2,50 m). Sie sollen von der Straße so getrennt sein, dass missbräuchliches Befahren, Halten und Parken von Kfz unterbleibt. Zu Kfz-Parkplätzen soll ein Sicherheitstrennstreifen eingerichtet werden. Die Anlage solcher Radwege an Hauptverkehrsstraßen soll Vorrang vor Parkstreifen haben. Fuß- und Radwege sollen getrennt voneinander geführt werden. Radwege sollen durchgehend höhengleich geführt werden, auch an Ein- und Ausfahrten. Straßenbahnschienen sollen gefüllt und die Füllung regelmäßig erneuert werden, bevor sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann. Dauerhaft ungenutzte Schienen sollen entfernt werden.
3. Für eine schnelle Runde: ein attraktiver Altstadtring bis 2026
Bis 2026 sollen am Altstadtring und allen gemeindlichen Hauptverkehrsstraßen, an denen noch keine Radverkehrsanlage besteht, Radwege nach dem in Punkt 2 beschriebenen Standard angelegt werden. Bis 2032 soll das komplette Stadtgebiet nach diesem Standard umgestaltet sein.
4. Für mehr Sicherheit: 15 km sichere Nebenstraßen pro Jahr
Die Stadt Nürnberg soll jährlich möglichst 15 km Nebenstraßen so umgestalten, dass diese für den Radverkehr schnell, komfortabel und sicher befahrbar werden. Straßen, in denen ein Radverkehrsanteil von 35% oder mehr gezählt wurde oder erwartet werden kann, sollen so umgebaut werden, dass Fahrradstraßen angeordnet werden könnten.
5. Für Komfort und Sicherung: 1.000 Fahrradabstellplätze pro Jahr
Im öffentlichen Raum sollen bis 2032 jährlich 1.000 sichere Fahrradabstellplätze für alle Fahrradtypen eingerichtet werden, davon mindestens 300 überdacht. In dicht bebauten Wohngebieten sollen Fahrradgaragen errichtet werden. Die Stadt Nürnberg soll prüfen, ob durch eine Änderung der Stellplatz-Satzung die Richtzahl für Fahrradabstellplätze bei Neubauten verdoppelt und eine Ablöse nur noch in begründeten Einzelfällen ermöglicht werden kann.
6. Für mehr Überblick: fahrradfreundliche Kreuzungen und Einmündungen
Kreuzungen und Einmündungen an gemeindlichen Straßen sollen verständlich und sicher gestaltet werden, möglichst als “Geschützte Kreuzung” nach niederländischem Vorbild. Durch bauliche Gestaltung soll das Links-Abbiegen für Radfahrer in einem Zug ermöglicht werden.
7. Für mehr Service: gute Baustellengestaltung und saubere Radwege
Bei der Absicherung von Baustellen sollen die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. strikt eingehalten werden. Bei Umleitungen soll der Umweg gegenüber der regulären Strecke möglichst kurz sein. Radwege und angrenzende Gehwege sollen nicht durch temporäre Verkehrsschilder eingeengt werden.
Radverkehrsanlagen sollen regelmäßig gereinigt werden. Die Stadt Nürnberg soll prüfen, ob Radverkehrsanlagen entlang von gemeindlichen Hauptverkehrsstraßen sowie alle Radrouten beim Winterdienst der ersten Priorität zugeordnet werden können, und ob Schnee nicht mehr auf Radverkehrsanlagen geschoben werden darf.
8. Für unsere Kinder: sichere Radwege zur Schule und zur Kindertagesstätte
Radwege zur Schule und zur Kindertagesstätte sollen durchgängig sicher und kindgerecht umgesetzt werden. An allen Schulen sollen in ausreichender Zahl sichere und gut erreichbare Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen.
9. Für eine schnellere Umsetzung: mehr Personal in der Verkehrsplanung
Im Verkehrsplanungsamt soll eine Planungsgruppe für den Radverkehr eingerichtet werden, die die Ziele des Radentscheids hauptamtlich verfolgt; in anderen relevanten Ämtern und Betrieben sollen Radverkehrsbeauftragte benannt werden.
Es soll ein Online-Portal zur Meldung und Verfolgung von Mängeln erstellt werden. Verkehrsmessungen sollen quantitativ und qualitativ erweitert werden.
10. Für die Langstrecke: Radschnellwege für den Pendelverkehr
Die auf Nürnberger Stadtgebiet liegenden Teile der Radschnellverbindungen, die in der 2017 dem Nürnberger Stadtrat vorgelegten Machbarkeitsstudie vorgeschlagen wurden, sollen bis 2030 verwirklicht werden. Das Niveau soll den in dieser Studie für Radhauptverbindungen beschriebenen Standards entsprechen, die eine Reisegeschwindigkeit von 20 km/h unter Berücksichtigung der Zeitverluste an Knotenpunkten ermöglichen.